Nachstehender Blog wird in den Umständen gegebenen Zeitabständen erweitert. Jede Erweiterung wird unten angehangen und mit Datum versehen. Diese Seite beginnt mit dem Tag der Räumung. Sollten Sie den Verlauf davor zu Lesen wünschen, dann klicken Sie oben links auf die drei Striche und wählen "Was bisher geschah" aus.

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Biegels wurden am 21.07.2016 unter Gewaltanwendung aus ihrem Haus entfernt .....

 

 

 

Das Landgericht hatte das Urteil erst am 21.07.2016, dem Tag der Räumung, um 7.15 Uhr zugestellt.  

 

So war es dem Anwalt von Biegels nicht mehr möglich Einspruch beim Verfassungsgericht einzulegen.
Da die Begründung für die Zwangsräumung auf denselben Argumenten und denselben ausgewählten Gutachten basiert, wie bei dem Räumungsversuch vom 29.02.2016, ist naheliegend, wie das Bundesverfassungsgericht über diesen (wieder) entschieden hätte. Die Zeit war jetzt aber viel zu kurz, da der Räumungstermin für 11.00 Uhr angesetzt war. (P.S.: Am 23.07.2016 kam per Post die Annahme des Verfahrens beim Verfassungsgericht. Eine Zustellung am 21.07. war nicht möglich, da das Faxgerät "nicht mehr erreichbar war")  

 

Ein Arzt war bei der Räumung anwesend, da dies vom Gericht verlangt wurde. Der Arzt war 

 

ein Arzt aus einer Klinik. Wie sich herausstelle, sind der Anwalt der Sparkasse und der  

 

Arzt im gleichen Verein in Offenbach im Vorstand und kennen sich sehr gut.  

 

Bei der Räumung wurde die Gesundheit der beiden Eheleute stark gefährdet. Frau Biegel  

 

war auf einmal nicht mehr ansprechbar, brach zusammen und hatte massive Blutdruckprobleme. Kurz vor einem Infarkt. Der Arzt unternahm nichts. Die Tochter versorgte ihre Mutter mit Notfallmedikamenten, obwohl sie auch sehr stark unter seelischem Druck stand. Niemand unternahm etwas. Der Arzt stand daneben und begann dann "mal den Blutdruck von Herrn Biegel zu messen". Als die Tochter schrie, dass ein Notarzt nötig sei, kümmerte sich ihr Ehemann darum. 

 

Die Anwälte sowie die Gerichtsvollzieherin standen nur daneben, halfen nicht und schienen auf eine medizinische Lösung des Problems zu warten.

 

Der Schwiegersohn rief nach zwei Krankenwagen, da es Herrn Biegel mittlerweile auch sehr schlecht ging und dieser zusammenbrach.

 

Ein Polizist, der das Zimmer betrat, erkannte ebenfalls die Sachlage und rief ebenfalls sofort den Notarzt (per Funk).

 

Da Herr Biegel einen schweren Hirnschaden hat, bedingt durch seinen Unfall vor genau 10 Jahren, registrierte er nicht so ganz was passiert war. Was sein Glück war und wahrscheinlich auch sein Leben rettete. Erst jetzt, nach über einer Woche, versteht er was passiert ist. Er ist kopfmäßig extrem zurückgefallen und hat massive Blutdruckprobleme, Findungsstörungen und Atemnot. 

 

Am schlimmsten sind die Nächte. Frau Biegel muss ihn permanent beobachten und zweimal dachte sie schon sie müsse wieder den Notarzt nachts holen. 

 

Das Ordnungsamt stellte am Tag der Räumung eine Wohnung zur Verfügung, da das laut Gesetz nötig ist und nur eine Räumung stattfinden darf, wenn eine Wohnung besteht.  

 

Wie sich später herausstellte, ist die Wohnung bis zum heutigen Tag nicht bewohnbar.

 

Die Wohnung hat Schimmel an der Wand, die Küche hat keine Tapeten und die Fliesen sind extrem beschädigt. Die Decken sind nicht fertig. Für Biegels würde es heißen, sie können sich nur ein Bett in diese Wohnung ohne Licht stellen. Eine Fertigstellung der Wohnung ist zurzeit nicht möglich.

 

Am 25.07.2016 wurde die Wohnung durch einen Mitarbeiter des Sozialamtes besichtigt und auch dieser stellte auf Anhieb fest, dass dies keine Unterbringung im Rahmen der Verhinderung von Obdachlosigkeit darstelle.

 

   

 

Am Donnerstag (28.07.), rief das Ordnungsamt bei der Tochter an. Die Wohnung wird erst zum 01.10. renoviert bzw. zum Einzug fertiggestellt. Es würde aber eine andere Wohnung geben mit nur zwei Zimmer. Ihnen würden lt. Gesetz auch nur 60 qm zustehen. Nach Fragen der Tochter, ob man die Wohnung besichtigen könne, wurde die Frage verneint. Die Wohnung wäre voraussichtlich erst am 08.08.2016 zu besichtigen, da sie zwar leer stünde aber noch nicht frei sei.(?)   

 

Auf die Frage der Tochter beim Ordnungsamt, wo die Eltern jetzt schlafen sollen, richtete der Bürgermeister aus, das die Tochter genug Platz hätte und die Eltern für die Zeit der Fertigstellung der Wohnung, bei Ihnen wohnen könnten. 

 

Biegels wurden, nachdem sie am 23.07. vom Krankenhaus entlassen waren, in eine Pension untergebracht. Der Bürgermeister möchte diese Kosten auch nicht übernehmen. Seine Aussage, er habe eine Wohnung zur Verfügung gestellt und seine Pflicht erfüllt.

 

Biegels hatten 5 Tage keine Kleidung. Erst am Mittwoch war es der Tochter möglich, die Sachen aus dem Haus zu holen, die unter Verschluss gehalten wurden. Obwohl die Tochter und Schwiegersohn einen Mietvertrag im Haus hatten, bekamen sie Hausverbot. Das Haus wird durch einen Wachdienst bewacht. Die Sachen wurden von einem Team eingepackt und vor die Haustür gestellt.

 

Niemand durfte mehr das Haus betreten, aus Angst es würde etwas zerstört.

 

Die Sparkasse hat massiv Angst um das Haus.

 

 

 

Upgrade 09.08.2016

 

 

 

Biegels sind weiterhin ohne festen Wohnsitz bzw. im Grunde obdachlos!

 

Die Wohnung, die sie vom Ordnungsamt am Tag der Räumung erhalten haben, ist nach wie vor nicht bewohnbar. Sie wird zurzeit renoviert und es steht noch nicht fest, wann tatsächlich ein Einzug stattfinden kann.

 

Herr Biegel wird dauerhaft unter Beruhigungsmittel gesetzt, da es zwischenzeitlich mehrfach fast zu hyperintensiven Krisen kam. Sowohl die dauerhafte Gabe von Beruhigungsmitteln als auch eine tatsächlich auftretende hyperintensive Krise stellen für Herrn Biegel, insbesondere unter seinen bestehenden Vorerkrankungen, schnell lebensbedrohliche Situationen dar, was zwar den Gerichten und ausnahmslos allen anderen Beteiligten mehrfach vor der Räumung mitgeteilt wurde, aber bei dem Ergebnis, nämlich trotzdem zu Räumen, als wohl hinnehmbar betrachtet wurde.

 

Um Frau Biegels Gesundheit steht es leider auch nicht viel besser.

 

Alle Familie Biegel behandelnden Ärzte sind auf das Schlimmste gefasst.

 

 

 

Upgrade 07.09.2016

 

 

Der Bürgermeister behauptet vor dem Verwaltungsgericht, es wäre Biegels bekannt gewesen,

 

dass die Wohnung nicht bezugsfertig sei und sie erst zum 01.10.2016 einziehen können.

 

Er trug vor, dass es einen Platz in der Gemeinschaftsunterkunft gegeben hätte und Familie Biegel

 

sich aber zu fein hierfür wäre.

 

Es gab kein Angebot für eine Gemeinschaftsunterkunft!

Am Tag der Räumung wurde nur immer von dem Herrn des Ordnungsamtes von einer Wohnung im Hochhaus im ersten Stock gesprochen.

 

Hierfür hat auch die Tochter einen Schlüssel erhalten.

 

Es liegt ein Video vom Tag der Räumung vor, auf dem alles genau zu hören und zu sehen ist, was der Herr vom Ordnungsamt angeboten hat. Es gibt auch Bilder der Wohnung wie sie ausgesehen hat.

 

Es wird sich hinter der Tochter versteckt, die für die Kosten der Pension, in der die Eheleute zurzeit leben, aufkommen soll.

 

Warum wurde am Tag der Räumung eine nicht beziehbare Wohnung angeboten?

Vielleicht, weil sonst die Räumung nicht hätte stattfinden dürfen?

 

 

Herr Biegel benötigt viel Ruhe und es ist nicht möglich im Hause der Kinder 24 Std. zu leben. Die Eheleute sind schon den ganzen Tag bei ihrer Tochter. Für alle ist die Situation sehr anstrengend.

 

Von Ruhe ist keine Rede mehr. Und wie unmenschlich zu verlangen, dass die Eheleute direkt neben

 

ihrem Haus, dass zurzeit „entrümpelt“ wird. Herr Biegel versteht die Situation nach wie vor nicht, er denkt immer noch, dass er wieder in das Haus zurückkann und steht noch immer unter Beruhigungsmittel um mit der derzeitigen Situation klar zu kommen.

 

http://www.op-online.de/region/hainburg/ehepaar-hainburg-nach-insolvenz-zwangsraeumung-obdachlos-6724839.html